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    Job-Sharing in der Schweiz: Flexibilität mit Zukunft – für wen lohnt sich das Modell wirklich?

    Teilzeit ist in der Schweiz längst Normalität: Fast 40 % aller Erwerbstätigen arbeiten nicht mehr im Vollpensum, bei den Frauen sind es sogar über 60 %. Doch ein Modell bleibt weiterhin eher eine Randerscheinung – das Job-Sharing. Dabei steckt dahinter ein Konzept, das gerade im Fachkräftemangel viele Chancen bietet.

    Job-Sharing in der Schweiz

    Job-Sharing ist kein Allheilmittel – aber es kann genau das fehlende Bindeglied sein zwischen dem Wunsch nach Flexibilität und den Anforderungen anspruchsvoller Jobs.

    Für Arbeitnehmende eröffnet es Chancen, die klassische Teilzeit oft nicht bietet. Und für Arbeitgeber ist es eine Möglichkeit, im Fachkräftemangel neue Talente zu gewinnen und Stellen innovativ zu besetzen.

    Gerade in der Schweiz mit ihrer hohen Teilzeitquote hat Job-Sharing das Potenzial, aus der Nische herauszutreten. Wer es ausprobiert, merkt schnell: Zwei Köpfe können mehr als einer.

    Was ist Job-Sharing überhaupt?

    Beim Job-Sharing teilen sich zwei Menschen eine Vollzeitstelle. Sie übernehmen die Verantwortung gemeinsam, stimmen ihre Aufgaben und Arbeitszeiten aufeinander ab und vertreten sich gegenseitig.

    Der Unterschied zur Teilzeit ist subtil, aber wichtig:

    • Teilzeit: zwei Personen haben jeweils ihre eigene Stelle mit klar abgegrenzten Aufgaben.
    • Job-Sharing: zwei Personen führen gemeinsam eine einzige Stelle aus – inklusive Zielvereinbarungen, Pflichtenheft und Verantwortlichkeiten.

    Gerade bei komplexen Funktionen – etwa in Projekten oder im Management – macht das den Unterschied: Zwei Köpfe teilen sich nicht nur die Arbeit, sondern auch die Entscheidungen.

    Für wen lohnt sich Job-Sharing?

    Besonders spannend ist Job-Sharing für Menschen, die Beruf und Privatleben besser vereinen wollen. Eltern etwa, die trotzdem eine Führungsrolle übernehmen möchten. Oder Fachkräfte, die parallel ein Studium absolvieren. Auch ältere Mitarbeitende können von Job-Sharing profitieren: Sie reduzieren ihr Pensum, geben aber ihr Wissen weiter und bleiben im Team verankert.

    Für Arbeitgebende ist es ebenfalls interessant: Statt sich zwischen „alles oder nichts“ entscheiden zu müssen, können sie zwei Köpfe für eine Stelle gewinnen. Das reduziert das Risiko bei Absenzen und bringt unterschiedliche Stärken in eine Position ein. Gerade im aktuellen Fachkräftemangel ist das ein wichtiger Vorteil.

    Auf einen Blick:

    • Eltern: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Karriereknick.
    • Fach- und Führungskräfte: Zugang zu Positionen, die sonst nur in 100 % möglich wären.
    • Ältere Mitarbeitende: sanfter Übergang in die Pension, Wissen bleibt im Unternehmen.
    • Menschen in Weiterbildung oder mit Nebentätigkeit: Kombination von Studium, Ehrenamt oder Selbständigkeit mit einem qualifizierten Job.

    Vorteile für Arbeitgeber

    Auch Unternehmen können von diesem Modell profitieren – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigendem Wunsch nach Flexibilität.

    • Mehr Kompetenz: Zwei Menschen bringen unterschiedliche Stärken ein.
    • Bessere Abdeckung: Ferien und Krankheit lassen sich leichter überbrücken.
    • Employer Branding: Job-Sharing signalisiert Offenheit für moderne Arbeitsformen.
    • Attraktivität im Arbeitsmarkt: auch Teilzeitwillige bleiben für anspruchsvolle Stellen im Spiel.

    Finanzieller Aspekt: „Da verdient man ja nichts mehr?“

    Ein Kritikpunkt kommt fast immer: „Da verdient man ja nichts mehr.“ Und ja – bei kleinen Pensen kann das tatsächlich ein Problem sein.

    Wer bei einem Vollzeitlohn von 100’000 Franken nur 20 Prozent arbeitet, kommt auf 20’000 Franken pro Jahr. Das reicht oft nicht, um Fixkosten wie Miete oder Krankenkasse zu decken. Hinzu kommt die BVG-Eintrittsschwelle von 22’050 Franken (Stand 2025). Wer darunter verdient, ist nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert und baut entsprechend keine Altersvorsorge auf.

    Beispiel:

    • 100 % Stelle: CHF 100’000
    • 50 % Pensum: CHF 50’000
    • 20 % Pensum: CHF 20’000 (unterhalb der BVG-Schwelle!)

    Das zeigt: Job-Sharing ist finanziell vor allem bei höheren Lohnniveaus interessant. Eine 50-Prozent-Stelle mit 60’000 Franken Jahreslohn kann durchaus attraktiv sein. Bei sehr kleinen Pensen hingegen lohnt es sich nur, wenn jemand bewusst eine Nebentätigkeit oder einen Wiedereinstieg sucht.

    Herausforderungen und Hürden

    Natürlich hat Job-Sharing auch seine Tücken. Es bedeutet zusätzlichen Abstimmungsaufwand, zwei Arbeitsverträge und manchmal auch Unsicherheit im Team: Wer ist eigentlich „die Chefin“? Solche Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden.

    Und nicht jeder Betrieb ist offen für dieses Modell. Manche Arbeitgeber:innen trauen sich noch nicht, eine Führungsfunktion im Tandem zu besetzen. Andere scheuen den administrativen Mehraufwand.

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